Allgemeine Geschäft­s­­­bedingungen für das
Personaltraining bei Dominic Siegel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Personaltraining bei Dominic Siegel. In der Regel schliesst die Dominic Siegel gehörenden Gesellschaft Sield ESSENCE GmbH (Trainingsanbieter) mit dem Kunden resp. der Kundin ein schriftliches Kundendossier inkl. Trainingsvereinbarung ab. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle bei Dominic Siegel durch Kunden resp. Kundinnen bezogenen Personaltrainings. Individuell abweichende Vereinbarungen gehen vor, sofern diese schriftlich im Kundendossier vereinbart werden.
  2. Die Trainingsvereinbarung wird zwischen dem:der Kunden:Kundin und dem Trainingsanbieter abgeschlossen. Minderjährige Kund:innen müssen die Trainingsvereinbarung vom:von der gesetzlichen Vertreter:in unterzeichnen lassen.
  3. Das Training wird grundsätzlich vom:von der im Kundendossier angegebenen oder zwischen den Parteien vereinbarten Trainer:in durchgeführt. Der Trainingsanbieter kann in Rücksprache mit dem:der Kund:in eine andere Person als Trainer:in einsetzen.
  4. Der Preis für das Training ist unter dem Kapitel „Preise“ im Kundendossier resp. auf der Webseite unter www.dominicsiegel.ch/preise-und-leistungen/ aufgeführt.
  5. Die Laufzeit der Trainingsvereinbarung endet mit der letzten bezahlten Trainingseinheit und kann, falls erwünscht, mittels einer neuen Trainingsvereinbarung oder eines Erneuerungsformulars mit neuerlicher Unterzeichnung oder mit einer einfachen Rechnungsstellung (Versand via E-Mail oder als Druck) zwecks Kauf weiterer Trainingsstunden ohne Unterschrift verlängert werden. Bei Nichteinlösen der bezahlten Trainingseinheiten verfällt der Anspruch auf Trainingseinheiten zwei Jahre nach Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung resp. des Erneuerungsformulars oder nach der letzten Trainingseinheit mit dem:der Trainer:in, sofern der:die Kunde:Kundin keinen glaubhaft begründeten und schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Trainingsvereinbarung stellt. Der Rechnungsbetrag wird nicht rückerstattet.

  6. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. Im Preis inbegriffen sind das Training und Coaching mit dem:der Trainer:in. Allfällige Spesen und Zusatzkosten sind vom Kunden : der Kundin zu bezahlen.
  7. Der Trainingsanbieter behält sich das Recht vor, unter rechtzeitiger Vorankündigung Trainingstermine zu verschieben. Der Kunde resp. die Kundin kann bereits vereinbarte Trainingstermine bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei absagen. Später abgesagte Trainingstermine werden vollumfänglich verrechnet resp. gelten als bezogen. Bei Gruppentrainings gelten Terminverschiebungen, ohne gegenteilige Abmachung, für alle Trainingsteilnehmenden.
  8. Im Falle von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt kann ein Termin kurzfristig (d.h. mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit) ohne Kostenfolge verschoben werden. Der Kunde resp. die Kundin muss den Grund für die kurzfristige Verschiebung glaubhaft belegen können.
  9. Die Versicherung ist Sache des Kunden resp. der Kundin. Der Kunde resp. die Kundin bestätigt, ausreichend gegen Folgen von Unfall und Krankheit versichert zu sein. Jegliche Haftung für auftretende Schäden sowie Folgeschäden, die sich der Kunde resp. die Kundin durch Unfall oder Krankheit beim Training zuzieht, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde resp. die Kundin bestätigt, dass er:sie gesund ist, um Sport machen zu können.
  10. Der Trainingsanbieter übernimmt keine Haftung für vor während oder nach den Trainingseinheiten entwendete oder verlorene Gegenstände. An den Trainingsörtlichkeiten gilt die jeweilige Haus- oder Platzordnung.
  11. Der Trainingsanbieter behält sich allfällige Preisanpassungen und Vertragsänderungen ausdrücklich vor. Entsprechende Änderungen dem Kunden resp. der Kunden werden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
  12. Es gelten die im Kundendossier resp. auf der Webseite unter www.dominicsiegel.ch/datenschutz/ aufgeführten Bestimmungen betr. Geheimhaltung und Datenschutz.
  13. Adressänderungen sind dem Trainingsanbieter mitzuteilen.
  14. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Trainingsanbieters.